Flächenmanagement in Chemnitz

 

Am Beispiel des Umganges mit Brachen in der Stadt Chemnitz soll der Begriff „Flächenmanagement“ näher erläutert werden. Es gilt, die Aufgaben und Möglichkeiten  der Kommune im Spannungsfeld des Bodenschutzes gegenüber dem Flächenverbauch darzustellen.

 

 

Revitalisierung von Industriebrachen – kein neues Thema in der Stadtentwicklung

 

Das Brachfallen von Industriestandorten ist eine Erscheinung, die die Stadtentwicklung bereits seit vielen Jahrzehnten begleitet. Technologische und wirtschaftliche Veränderungen bedingen zu jeder Zeit eine Anpassung der Bausubstanz an die neuen Herausforderungen.

Es besteht die Notwendigkeit der Revitalisierung der brachgefallenen Flächen – ansonsten drohen Leerstand, Verfall und schließlich Abbruch.

 

 

Revitalisierung von Industriebrachen im Zeitraum 1990-2002

 

Ab 1990 wurden großflächig Gewerbegebiete, vorrangig an den Hauptverkehrsachsen erschlossen. Dafür fielen viele altindustrielle Standorte brach, da ihre Lage, Gebäudesubstanz, ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder Altlasten sie für eine rentierliche Nachnutzung nicht interessant machten.

 

Seit 1990 wurden insgesamt ca. 100 ha Brachflächen revitalisiert. Im gleichen Zeitraum wurden auf der sogenannten „grünen Wiese“ ca. 270 ha neue gewerbliche Bauflächen entwickelt.

 

 

Schwerpunktprobleme der Revitalisierung

 

Die Bestandsflächen werden den Anforderungen der Wirtschaft nach

§       guter verkehrlicher Erreichbarkeit,

§       Ausschluss von Nachbarschaftskonflikten,

§       nutzbarer Grundstücksgröße und

§       optimaler Bebaubarkeit

oft nicht ausreichend gerecht. In der Konsequenz kann der zukünftige Bedarf an gewerblichen Bauflächen nicht allein durch Revitalisierung und Intensivierung der Bestandsflächennutzung abgedeckt werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt daher für eine weitere Entwicklung gewerblicher Bauflächen rd. 200 Hektar dar; die Stadt Chemnitz braucht im Schnitt pro Jahr 20 ha Gewerbefläche. Auch für den Sektor Eigenheimbau, in dem es noch einen Nachholbedarf gibt, müssen neue Flächen bereit gehalten werden.

 

Bei der Ermittlung der Brachflächen im Stadtgebiet ist man größtenteils auf Schätzungen angewiesen, da hierzu keine amtlichen Statistiken geführt werden. Nach unserer Recherche gibt es neben ca. 100 ha Brachflächen im gewerblichen Bereich, noch ca. 70 ha ungenutzte Flächen der Deutschen Bahn AG und ca. 30 ha ehemaliger militärischer Liegenschaften.

 

Die Vielzahl der gleichzeitig brachgefallenen Flächen infolge des dynamischen Wandels in der Wirtschaft bedingt eine Prioritätensetzung bei der Revitalisierung. Die Brachenentwicklung wird dabei von der grundsätzlichen Fragestellung im Stadtumbau begleitet: was bauen/ entwickeln wir, wenn es in der Stadt von allen Nutzungen genug gibt?

Eine Marktsättigung im Bereich Einzelhandel, Dienstleistung und Büroflächen ist zu verzeichnen. Das Überangebot im Geschosswohnungsbau ist hinreichend bekannt. Besonders für die Thematik des Siedlungswohnungsbaus liegen Konkurrenzangebote am Stadtrand bzw. im Umland vor.

 

Gleichzeitig haben viele Industriebrachen eine begrenzte Nachnutzungsmöglichkeit für eine gewerbliche Nutzung, weil Angebotsgröße und Bedarfsfläche nur selten übereinstimmen.

 

Beim Vergleich zwischen den Planungsflächen auf der „grünen Wiese“ und den Bestandsflächen (= Brachen) fällt insbesondere auf, dass die Planungsflächen keinerlei Restriktionen durch Altlasten und existierende Gebäude aufweisen.

 

Im Einzelnen:

§       hoher Überbauungsgrad und hoher Anteil der Objekte, die unter Denkmalschutz stehen.

§       oftmals Abriss von Gebäuden unabdingbar, damit die Bestandsflächen für viele Nutzergruppen attraktiv werden.

§       Unter Schallimmissionsaspekten gibt es im Tagzeitraum kaum Einschränkungen. Nachts sind Tätigkeiten im Freien oft problematisch.

§       Oftmals auf Teilflächen Bodenbelastungen, die unter gutachterlicher Begleitung saniert werden müssen.

§       Bei den Bestandsflächen ist die Stadt Chemnitz lediglich bei einem Standort Eigentümer (Brenntag). Die restlichen Flächen befinden sich in Privateigentum.

 

Zusammenfassend lassen sich drei wesentliche Schlussfolgerungen ableiten:

§       Auf fast allen Flächen sind noch Maßnahmen zur Flächenvorbereitung notwendig  (z.B. Altlastensanierung, Verbesserung der Verkehrserschließung, Baurechtsetzung, Gebäudeabrisse).

§       Die Kosten für Maßnahmen zur Flächenvorbereitung lassen sich durch den Verkaufserlös der Grundstücke an einen Investor oft nicht decken, d.h. eine Refinanzierung der durchgeführten Maßnahmen ist durch den am Markt erzielbaren Grundstückspreis begrenzt. Ohne den massiven Einsatz von Fördermitteln ist diese Aufgabe nicht zu leisten. Diese Aussage gilt unabhängig davon, ob eine Fläche durch die Kommune oder durch einen Privaten revitalisiert wird.

§       Es lässt sich gegenwärtig nicht abschätzen, in welchem zeitlichen Rahmen es gelingen wird, die existierenden Hemmnisse der Bestandsflächen zu beseitigen, um dadurch deren Attraktivität für Unternehmen zu erhöhen. Damit das Ziel einer angebotsorientierten Gewerbeflächenpolitik umgesetzt werden kann, ist ein zeitlich gestaffeltes Handeln der Stadt (z.B. Schaffung von Baurecht, Flächenerwerb, Herstellung der Erschließungsanlagen) auf den im  Flächennutzungsplan dargestellten Neuausweisungen von gewerblichen Bauflächen notwendig.

 

Bei der äußeren Erschließung von Privatgrundstücken, d, h, der Ertüchtigung vorhandener Verkehrsanlagen, kann die Stadt allein handeln unter Zuhilfenahme von Fördermitteln. Die innere Erschließung von Flächen, um diese marktgerecht aufzubereiten, kann nur gefördert werden (z. B. über EFRE oder über GA-INFRA), wenn die Kommune Eigentümerin der Fläche ist und nach Möglichkeit ein konkretes Ansiedlungsvorhaben bereits feststeht. Insofern ist es erforderlich, gemeinsam mit den Grundeigentümern Wege zu finden, um städtebaulich sinnvolle Flächen einer neuen baulichen Nachnutzung zuzuführen. Die Kommune ist nicht in der Lage, diese Flächen im Vorfeld zu erwerben – im Gegenteil, bei einem Altlastenverdacht ist es der Kommune sogar untersagt, diese Flächen zu erwerben. Die Stadt Chemnitz sieht eine Möglichkeit darin, gemeinsam mit dem Grundeigentümer eine Projektentwicklungsgesellschaft zu gründen, in der die Stadt Mehrheitsgesellschafter ist und der Privateigentümer seine Flächen einbringt. Entsprechende Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber finden derzeit statt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Regierungspräsidium auf Grund der Zusammensetzung der Fördergelder nicht allein entscheiden kann, das SMWA und das Bundeswirtschaftsministerium müssen der Vorgehensweise zustimmen. Die Stadt Chemnitz ist bestrebt, an einem ersten Beispiel diesen Weg zu gehen. Nach dem die Zustimmungen aller Behörden zu dem Entwurf eines Gesellschaftervertrages vorliegen, können evtl. nach der Sommerpause die zuständigen Aufsichtsratsgremien des Privateigentümers und der Stadtrat der Stadt Chemnitz diesen Vertrag zur Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft beschließen. Nach den derzeit geltenden Förderbedingungen gilt auch für die neue GmbH, dass die Bereitstellung der Fördermittel davon abhängig ist, dass unter Inanspruchnahme der Förderung eine Perspektive zur marktgerechten Entwicklung der Flächen gegeben ist und konkrete Ansiedlungsvorhaben benannt bzw. in Aussicht gestellt werden können.

 

 

Weitere Revitalisierung von Industriebrachen – Ausblick

 

Damit auch in den nächsten Jahren Investorenwünsche befriedigt werden können, muss die Stadtentwicklung dafür Sorge tragen, dass ausreichende Flächen zur Verfügung stehen. Dabei ist einerseits zu beachten, dass es nicht allein um die bereitzustellenden Flächen geht, sondern auch darum, dass die Flächen keine Entwicklungshemmnisse aufweisen und über positive Standortfaktoren verfügen. Sie müssen marktgerecht sein. Die gilt sowohl für Industrie- und Gewerbegebiete als auch für Dienstleistungs- und Wohnstandorte.

Wünschenswert wäre es zwar, wenn die erforderlichen Flächenbedarfe innerhalb der Bestandsgebiete der kompakten Stadt zu realisieren sind. Die Nutzungskonflikte mit den benachbarten Wohnbereichen (bei gewerblicher Nachnutzung) bzw. die hohen Aufwände für die Sanierung von Altlasten oder denkmalgeschützter Substanz zeigen aber die Grenzen auf. Die Neuausweisung uneingeschränkt nutzbarer Flächen bleibt daher weiterhin ein Erfordernis.

Auch in einer schrumpfenden Stadt wie Chemnitz, laufen gleichzeitig zu den Rückbauprozessen immer auch Wachstumsprozesse; es gibt für bestimmte Nutzungsanforderungen noch Entwicklungsbedarf.

 

Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage wurde untersucht, welche Flächen (Bestands- und Planungsflächen) in den nächsten Jahren zu entwickeln sind, um Ansiedlungswilligen Gelegenheiten für private Investitionen bieten zu können.

Die Stadt hat dies 2001 mit den themenbezogenen stadtweiten Untersuchungen, dem Räumlichen Handlungskonzept Arbeiten bzw. Räumlichen Handlungskonzept Wohnen erstellt. Die wesentlichen Aussagen sind dann in das Integrierte Stadtentwicklungsprogramm übernommen worden, das im Mai 2002 beschlossen wurde.

Derzeit arbeitet das Stadtentwicklungsamt an einer Fortschreibung/ Aktualisierung der Räumlichen Handlungskonzepte Arbeiten bzw. Wohnen. Neuere Erkenntnisse haben dann u.U. wieder Auswirkungen auf das Integrierte Stadtentwicklungsprogramm.

Die ständige Pflege/ Überprüfung der Handlungsansätze ist wichtig. Dabei findet der Abgleich zwischen stadtweiten Konzepten und Erkenntnissen aus einzelnen Projekten bzw. Stadtteilplänen statt.

 

Auch für die Revitalisierung von Brachflächen ist dabei eine Prioritätensetzung unverzichtbar. Es kann nicht alles gleichzeitig in Angriff genommen werden. Beispiele für die Schwerpunkte der kommenden Jahre:

 

§       Nachnutzungen für eine gewerbliche Nutzung

  1. Entwicklungsachse Annaberger Straße

-        Entwicklung des Moduls Chemnitz des GVZ Südwestsachsen auf den Flächen der ehem. Brenntag sowie der Gießerei- und Kraftverkehrsflächen an der Werner-Seelenbinder-Straße

-        Revitalisierung der Flächen im unmittelbaren Umfeld des VW-Motorenwerkes an der Paul-Gruner-Straße und Heinrich-Lorenz-Straße

  1. Entwicklungsachse Zwickauer Straße

-        Revitalisierung der Bereiche an der Zwickauer Straße im Umfeld des Industriemuseums, bzw. vom Falkeplatz bis zu den Wanderer-Werken

 

§       Nachnutzungen für Wohnzwecke, Beispiele
  1. Umnutzung von Teilen der Hurth-Modul-Flächen zwischen Olbernhauer und Marienberger Straße als Eigenheimstandort
  2. Errichtung eines Eigenheimstandortes mit angelagerten nichtstörenden Gewerbeeinheiten auf dem Areal der ehem. Kaserne an der Heinrich-Schütz-Straße

 

§       Nachnutzungen für dauerhaftes Grün

  1. Anlage des Uferparkes am Chemnitzfluss zwischen Aue/ Falkeplatz und Müllerstraße

 

Der Stadtumbau-Prozess wird die Entwicklung von Chemnitz in den nächsten Jahren entscheidend prägen. Dabei werden auch in den Wohngebieten, wie z.B. im Heckert-Gebiet oder an der Fuchsdelle durch die notwendigen Abbrüche neue Brachen entstehen, für die es Nachnutzungskonzepte zu erstellen gibt.

Neben der baulichen Weiternutzung wird eine (Zwischen-) Begrünung – aber auch die dauerhafte Begrünung – immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Schluss

 

Der ökonomische und politische Strukturwandel und die demografische Entwicklung bedingen das Brachfallen von Standorten.

§       Weiterentwicklung der Industriegesellschaft zur Dienstleistungsgesellschaft ./. Altindustrien

§       Leere Altbauquartiere, durch Abriss schrumpfende Plattenbausiedlungen ./. neue Innenstadt und Einfamilienhausgebiete

Veränderte Anforderungen der Nutzer und Investoren an den Standort sind ein wesentlicher Grund für dessen Brachfallen.

 

Die Entwicklung brach gefallener Flächen war schon immer Thema der Stadtplanung/ Stadtentwicklung. Durch die erheblichen Umstrukturierungsprozesse seit der Wende (nicht nur in der Wirtschaft, aktuell auch auf dem Wohnungsmarkt) hat dies eine besondere Bedeutung für das Erscheinungsbild einer Stadt bekommen.

 

Dazu der Landesentwicklungsplan (LEP) 2003, Anhörungsentwurf vom Januar 2003:

5.1 Siedlungsentwicklung; raumordnerisches Ziel 5:

„Brachliegende und brachfallende Bauflächen, insbesondere Industrie-, Militär- oder Verkehrsbrachen, sollen beplant und wieder einer baulichen Nutzung zugeführt werden, wenn die Marktfähigkeit des Standortes gegeben ist. Nicht revitalisierbare Brachen sollen renaturiert werden.“

Die Revitalisierung der Brache ist nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn die Voraussetzungen für eine reale Chance im Wettbewerb der Standorte gegeben sind (Brache ./. „grüne Wiese“). Das erfordert eine intellektuelle Leistung und planerische, finanzielle und organisatorische Unterstützung durch kommunale und staatliche Entscheidungsträger. Es bedarf einer aktiven Zusammenarbeit der am Revitalisierungsprozess bzw. der Standortentwicklung beteiligten Akteure, z.B. Stadtverwaltung, Eigentümer, Investoren.

 

Wir können nur durch unsere Konzepte  Ziele, Chancen aufzeigen – zum Handeln motivieren und durch Förderkulissen, die auf den stadtweiten Konzepten aufbauen, steuern.

 

Die (Zwischen-)Begrünung bekommt einen besonderen Stellenwert in der Stadtentwicklung. Auch die schrumpfende Stadt, in der nicht alle Brachen sofort wieder einer Nachnutzung zugeführt werden können, muss ein attraktives Erscheinungsbild aufweisen.

 

Die Stadt von morgen wird durch eine Bündelung kompakter Siedlungskörper bestehen, dazwischen werden sich aber mehr und mehr Landschaftsräume einlagern. Dies werden v.a. gestaltete Landschaften sein, die spezifische städtische Funktionen erfüllen sollen.

 

Brachen sollten als Chance einer nachhaltigen und ganzheitlichen Stadtentwicklung verstanden werden. Brachen und Stadtumbau sind eine Einheit. Brachen gab es, Brachen wird es immer geben. Aber auch Neuversiegelungen werden weiterhin erforderlich sein.

 

 

Börries Butenop

Amtsleiter Stadtentwicklungsamt