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Ausgabe 01/ 2002 |
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Vorwort Liebe Freunde und Mitstreiter, liebe Leser, mit diesem
Infoblatt möchten wir über aktuelle Aktivitäten im AGENDA-Prozess
informieren. Es soll 3-4 mal jährlich erscheinen. Verteilen werden wir es in den Arbeitsgruppen und
an Interessierte. Sie können es natürlich auch im AGENDA-Büro im
Umweltzentrum erhalten. Ihre Beiträge und Informationen für die künftigen
Ausgaben sind uns willkommen. Der Hauptteil der ersten Ausgabe beinhaltet die
Vorschläge für Leitbilder im Bereich Stadtentwicklung aus der Arbeitsgruppe
Stadtentwicklung. Damit wollen wir den Diskussionsprozess zur Erarbeitung von
Leitbildern und -zielen für Chemnitz in Gang setzen und sind gespannt auf
Ihre Meinungsäußerungen. Viel Freude beim Lesen. Manfred
Hastedt |
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Aus dem Inhalt: ·
Termine |
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Die Erarbeitung des AGENDA-Dokuments für Chemnitz |
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Es ist
soweit, dass in kontinuierlicher Zusammenarbeit von gesellschaftlichen
Gruppen und der Verwaltung das Chemnitzer AGENDA-Dokument - die Lokale AGENDA
21 für Chemnitz - erstellt wird. Sie ist als Handlungsprogramm für eine
nachhaltige Entwicklung der Stadt Chemnitz zu verstehen. Der Stadtrat hat mit den folgenden Beschlüssen den
Auftrag zur Erstellung eines AGENDA-Dokuments gegeben: Der Beschluss vom 4.3.98
lautete: Die Stadt
Chemnitz verpflichtet sich, eine Lokale Agenda 21 zu erarbeiten und alle
nötigen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese zukünftig umgesetzt wird. Das
Umweltzentrum wird mit der organisatorischen Durchführung beauftragt.“ Am 4.4.2001
gab es einen Stadtratsbeschluss zur Unterzeichnung der Charta von Aalborg.
Damit hat sich die Stadt Chemnitz u.a. „zur Aufstellung eines langfristigen
Handlungsprogramms mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung“ verpflichtet. Seit 1998 wird von engagierten Bürgerinnen und
Bürgern in drei Foren an der AGENDA 21 für Chemnitz gearbeitet und es wurden
bereits viele Projekte verwirklicht. |
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Nach
BUND, Forum Umwelt und Entwicklung (verändert) |
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In
der Lokalen AGENDA 21 für Chemnitz sollen zukunftsfähige Wege zu einer lebendigen
und lebenswerten Stadt mit einer gesunden Wirtschaftsstruktur, unter
Berücksichtigung unterschiedlicher sozialer Bedürfnisse und des dauerhaften
Erhalts der natürlichen Ressourcen und Lebensräume beschrieben werden. Mit
Hilfe der Lokalen AGENDA 21 für Chemnitz soll ein gemeinsames
Grundverständnis der Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger, der handelnden
Institutionen und der Stadtverwaltung für die Lösung der anstehenden Aufgaben
erreicht werden. Das
AGENDA-Dokument formuliert für die einzelnen kommunalen Handlungsfelder
Leitbilder und steckt die konkreten Entwicklungsziele ab. Es werden Maßnahmen
und Projekte festgehalten, die diesen Entwicklungszielen dienen. Der Katalog
soll sowohl dringende Sofortmaßnahmen als auch langfristige Aufgaben beinhalten.
In ihm soll das gemeinsame Grundverständnis der Chemnitzer Bürgerinnen und
Bürger, der handelnden Institutionen und der Stadtverwaltung für die
nachhaltige Stadtentwicklung zum Ausdruck bringen. Entwurf von Leitbildern zur Stadtentwicklung Chemnitz für die Bereiche
Wohnung/ Gebäude/ Wohnumfeld/ Stadtgebiet/ Stadt Ein
Entwurf der AG Stadtentwicklung der Lokalen AGENDA 21. Die ersten Vorschläge für Leitbilder und Leitsätze
liegen jetzt von der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung vor. Diese hier vorgeschlagenen Leitbilder formulieren
Erwartungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung über die nächsten
Jahrzehnte. Sie wollen als Visionen verstanden werden, welche - unabhängig
von gegenwärtigen finanziellen Handlungsspielräumen - die Richtung der
städtischen Entwicklung skizzieren, denen sich Chemnitz sukzessive annähern
sollte. Zu den verwendeten Begriffen: Leitbild: visionäres Idealbild
zukünftiger kommunaler Entwicklung. Leitsatz: Prinzip nach dem sich
kommunale Entwicklung vollziehen soll. Definition gemäß Handbuch der Lokalen Agenda,
(Herausg. Umweltbundesamt, 1998) BEREICH WOHNUNG
LEITBILD Entwicklung und Sicherung einer dem biologischen
und sozialen Wesen Mensch entsprechenden vielfältigen und naturverbundenen
Bau- und Wohnkultur. LEITSÄTZE Für alle Bürger steht angemessener Wohnraum in
Größe, Preis, Ausführung und Ausstattung zur Verfügung. Die Bauausführung erfolgt nach ökologischen,
ergonomischen und sozialen Gesichtspunkten und ermöglicht gesundes Wohnen. Wohnungszuschnitte sollen sowohl individuellen
Wohnbedürfnissen entgegenkommen als auch vielfältige Nutzungsformen
generationsübergreifend ermöglichen (Senioren, Behinderte,
Wohngemeinschaften, Singles, Familien...). Grundrisse sollen variabel nutzbar – wenn möglich
auch gestaltbar – sein, um vielfältigen Bedürfnissen als Lebens-, Arbeits-
und Erholungsraum zu entsprechen. Reduzierung
von Schädigungen durch Immissionen und Stressfaktoren durch Schutzmaßnahmen. |
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MASSNAHMEN Die Stadt erarbeitet eine Aufstellung aller Immissionen
und Störungsquellen (Lärm, Luftverschmutzung, ionisierende und
elektromagnetische Strahlung...) und verpflichtet sich, konkrete
Schutzmaßnahmen (Schallschutz, Isolierung, Sanierung...) zu fördern. Die Beratung von Bauherren und Nutzern zu Ökobilanzen,
ökologischen sowie schadstoffhaltigen Baumaterialien wird intensiviert
(bessere Information über Empfehlungen und Verbote). Die Stadt erlässt geeignete Maßnahmen zur
Sicherung eines ausreichenden Anteils behindertengerechter Wohnungen sowie
zur Beratung und Förderung von Eigentümern. Der Wohnbedarf wird regelmäßig mittels
Sozialstrukturanalyse erfasst und bewertet. Die Vergabe öffentlicher
Fördermittel und die städtische Wohnungspolitik entsprechen dieser
Bedarfsanalyse. Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem
Wohneigentum für sozial Schwache und kinderreiche Familien. BEREICH GEBÄUDE
Hierin sind eingeschlossen: Wohngebäude und
Gewerbliche Bauten sowie Bauart, Bauweise und Baustoffe LEITBILD Historisches sinnvoll mit ökologisch fortschrittlichem,
gesundem und sozial gemeinschaftsförderndem Bauen verbinden. LEITSÄTZE Die Umnutzung
bestehender Gebäude und bebauter Flächen hat Vorrang vor der Neubebauung und
-erschließung (Grundsatz der erhaltungswürdigen Stadt). Neubauten sollen sich am Charakter vorhandener
Bausubstanz sowie gewachsener Architektur orientieren und sich ästhetisch und
harmonisch in die umliegende Bebauung einfügen. Die Bauweise setzt Niedrig-Energie-Standards um. Die
Ausrichtung der Gebäude folgt den Bedingungen der Energienutzung durch
Sonneneinstrahlung und schöpft die Möglichkeiten regenerativer Energien aus. Die Flächenversiegelung durch Gebäude wird
minimiert. Dieses Prinzip gilt gleichermaßen für Wohnnebenflächen
(Stellplätze, Spielflächen, Nebengebäude...). Bei der Errichtung und dem Ausbau von Gebäuden
werden Naturrohstoffe mit guter Ökobilanz verwendet. Regionale Materialen und
Rohstoffe sind bevorzugt zu verwenden. Die
Möglichkeiten der Dach- und Fassadenbegrünung werden voll ausgeschöpft und
systematisch und kreativ erweitert. Das Prinzip der naturnahen
Regenwasserbewirtschaftung findet vorrangige Anwendung. Sicherstellung
einer behindertengerechten Bauausführung in allen öffentlich zugängigen
Gebäuden. Barrierefreies Bauen von Wohngebäuden begünstigt die soziale
Durchmischung. Bauweise
und Gestaltung von Wohnnebenflächen
fördern nachbarschaftliche Beziehungen und individuelle Rückzugsmöglichkeiten (fachl. Definition: nicht
einsehbarer Freisitz).. |
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Schwerpunkte:
soziale Nutzung von Hinterhöfen, Ausweisung entsprechender Gemeinschaftsräume MASSNAHMEN
Zur Umsetzung der Leitsätze erarbeitet die Stadt Satzungen oder Konzepte. Die Stadt ergreift die Initiative und unterstützt
die Errichtung von Modellprojekten. In einem Katalog werden Musterlösungen in
den Bereichen Umnutzung, Nachnutzung, Sanierung und Neubau erfasst. Diese
schließen Beratungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten ein. Die unmittelbare Mitwirkung von Bürgern wird
vorhabenbezogen festgelegt. BEREICH WOHNUMFELD
LEITBILD Das Wohnumfeld ergänzt
den Wohnbereich durch eine naturnahe, kulturvolle und ästhetische
Gestaltung. Es garantiert den Bürgern eine gesunde Lebensweise,
natürliche Lebensräume, Erholungs- und Ruhezonen. Es begünstigt soziale Kontakte. LEITSÄTZE Die Wohnumfeldgestaltung leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Durchgrünung der Stadtgebiete. ·
Die Versiegelung von
Freiflächen und Wohnnebenflächen ist zu vermeiden. ·
Das Mikroklima wird durch
verstärkte Begrünung verbessert. ·
Baulücken werden entsiegelt und
begrünt. Das Wohnumfeld muss einen gesundheitsfördernden Beitrag leisten. Schwerpunkte sind:
Frischluftqualität, Schutz vor Lärm und anderen gesundheitsgefährdenden
Störungen (siehe Bereich Wohnung), Bewegungsräume, Ruhezonen u.a. Eine soziale Durchmischung (Generationen,
Nationalitäten, Familienstrukturen...) wird angestrebt. Bei der Gestaltung des Wohnumfeldes sind die Bedürfnisse sozial Schwächerer,
insbesondere von Kindern, Senioren, Behinderten u. a. zu berücksichtigen. Die
Gestaltung von Gemeinschaftsflächen
soll nachbarschaftliche Beziehungen stärken. Wohngegenden werden weitestgehend vom Durchgangsverkehr befreit. Zielverkehr wird nach dem Prinzip der Verkehrsberuhigung gestaltet.
Alternative Stellplatzkonzepte für
Wohnquartiere (Brachflächennutzung, Tiefgaragen etc.) fügen sich harmonisch
in das Wohnumfeld ein. Die Ver- und
Entsorgung wird vorrangig dezentral
betrieben. MASSNAHMEN Die Stadt erarbeitet gemeinsam mit Bürgern
konkrete Varianten zur Mitwirkung der
Bürger bei der regionalen und stadtbezogenen Gestaltung des Wohnumfeldes.
Die jeweils zweckmäßigste Form sollte objekt- bzw. revierbezogen mit
Festlegung der Kompetenz der Bürgervertretungen vereinbart werden. Die Stadt fördert die Umsetzung der Leitsätze
durch Beratung und Motivation der
Eigentümer sowie durch Anreize
(Empfehlungen, Wettbewerbe, Förderungen, Vorbildwirkung, Vorschriften...). Dazu formuliert sie entsprechende Maßnahmen. BEREICH
STADTGEBIET LEITBILD Die Stadtgebiete
entwickeln sich unter Einbeziehung basisdemokratischer Formen der
Mitbestimmung zu lebenswerten Bereichen mit kurzen Wegen. |
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LEITSÄTZE In den Chemnitzer Stadtgebieten werden gleichwertig ausgestattete Nebenzentren
mit vielfältigen Funktionen entwickelt. Dazu zählen unbedingt
Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs, Verwaltungs- und
Dienstleistungsangebote, Gastronomie, Freizeit- und Sporteinrichtungen,
soziale und kulturelle Infrastruktureinrichtungen, Schulen, Kindergärten,
Spielplätze usw. Die Stadt bemüht sich um die Erhaltung vorhandener
Infrastruktur bzw. beschreitet im Rahmen des Rückbaus gemeinsam mit den
Bürgern alternative Lösungswege. Jedes Stadtgebiet hat seinen Park bzw. Grünzonen. Im
Rahmen des Stadtumbaus werden diese gezielt integriert, erweitert und
verbunden. Verkehrsvermeidung beginnt im Stadtgebiet. Öffentliche Bereiche und Einrichtungen sollen möglichst fußläufig zu erreichen sein.
ÖPNV und
Radwege
haben im Stadtgebiet Priorität. Der Heterogenität von gewachsenen ländlichen und
städtischen Siedlungsstrukturen muss bei der weiteren Gestaltung von
Stadtgebieten Rechnung getragen werden. Stadtgebiete bewahren oder erhöhen
die gesamtstädtische Lebenskultur. MASSNAHMEN Für die Gestaltung der Stadtgebiete werden
spezifische Satzungen oder Dokumentationen erarbeitet, die die
Charakteristika und Besonderheiten des jeweiligen Lebensraumes verbindlich
beschreiben. Die Entwicklungsziele von Stadtgebieten werden
zusammen mit den Bürgern erarbeitet. Für Komplexbebauung kommen zusätzliche
Beratergruppen, wie Konsortien zum Einsatz. BEREICH
STADT LEITBILD Chemnitz entwickelt sich mit seinen Stadtgebieten
zu einer durchmischten, lebenswerten Stadt mit kurzen Verbindungen und vielfältigen Wohnformen. Die Stadt
verwirklicht das Prinzip von
Zentralität und Dezentralität. LEITSÄTZE Die Stadt hat ein Hauptzentrum als urbanes Stadtzentrum und mehrere Nebenzentren in Form von gut ausgestatteten
Stadtgebietszentren. Die Stadtentwicklung basiert auf einer
langfristigen alternativen Flächennutzungsplanung. Diese wird in Varianten ausgewiesen nach ·
angestrebter Entwicklung (Wunschform)
und ·
voraussichtlicher Entwicklung aufgrund von
Wirtschafts- und Industrieschwankungen ·
alternativem Grünanteil und Entwicklungszonen Es erfolgt ein systematischer
Stadtumbau entsprechend der sinkenden Einwohnerzahl und veränderten
Wirtschaftsstruktur. Dementsprechend gibt es kein Anwachsen von versiegelter
Fläche und keine weitere Zersiedelung. Innenbebauung geht vor Außenentwicklung - Nutzung
ehemaliger Industriestandorte und bestehender Infrastrukturen Die
Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Kultur und Erholung werden durch
kurze Wege verbunden. |
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Berücksichtigung der Grundsätze des Stadtumbaus bei
der Erarbeitung eines ausgewogenen Mobilitäts-/Verkehrskonzepts (Nutzung und
Ausbau bestehender Verkehrsinfrastruktur, Vorrang für ÖPNV). Die Stadt
setzt sich mit ihrer Geschichte intensiver auseinander und schenkt dem Denkmalschutz gebührende Beachtung
(siehe Leitbild Gebäude). Denkmalschutz
trägt zur Identitätsbildung der Stadt bei und soll nicht allein von
finanziellen Möglichkeiten abhängig gemacht werden. Die Grundsätze der Stadtgestaltung und -erhaltung
betrachtet die Stadt als ihre hoheitliche Aufgabe. Zu ihrer Durchsetzung
arbeitet sie mit ·
Gestaltungssatzungen und/ oder Beratungsorganen (paritätisch besetzte
Gremien, wie Räte, Beiräte, Beraterkreise u.ä., welche entweder ständig
berufen oder objektgebunden gebildet werden.) Die Stadt entwickelt sich in Harmonie zu allen Medien (Land, Wasser, Luft). MASSNAHMEN Es wird ein illustriertes
Buch (Corporate identity) zum Leitbild der Stadt erstellt und
fortgeschrieben,
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untergliedert nach Zeiträumen:
Zur Akquise
für private Investoren werden europäische und bundesweite Förderungen
ausgewiesen. Zusätzlich erstellt die Stadt ein stadteigenes Förderungsprogramm, das insbesondere Service,
Sachleistungen und andere Investoren entgegenkommende Maßnahmen enthält. Leitbilder werden anhand von Modellprojekten dargestellt, komplex oder in Bausteinen (z.B.
nachhaltige Wohngebiete, Naturlandschaften, Flusslandschaften, Biotopverbundsysteme,
Grünflächengestaltungen u.a.) Für denkmalgeschützte
Objekte wird eine Prioritätenliste erstellt. Aufstellung eines Umwelt-Haushaltplanes zum Nachweis von Verbrauch und
Regenerierung von Umwelt. Kontroll- und Abrechnungsmodus aller 2 Jahre in
Verbindung mit dem Nachhaltigkeitsbericht. Stadtratsbeschlüsse können nur im Sinne der Leitbilder gefasst werden. Die Beschlüsse der
letzten 3 Jahre sind auf Einhaltung der Leitsätze zu prüfen. |
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Botanischer
Garten |
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Herr Magirius und Frau Prof. Weiske waren als
Mitglieder des AGENDA-Beirats bei den verschiedensten Gesprächen zum
Botanischen Garten immer wieder moderierend tätig, um einen Ausgleich der
verschiedenen Interessen bemüht. Nun wurde dem Beirat der Vorschlag für eine neue
Konzeption vorgelegt, zu dem er Stellung nehmen sollte. Es wurde ein
gangbarer Kompromiss gefunden: Der gesamte Botanische Garten soll
verwaltungsmäßig dem Tierpark angegliedert werden. Auf diese Weise wird es möglich, dass Tierpfleger zeitweise in jeder der
beiden Einrichtungen tätig sind, Arbeitsort nach Bedarf. Damit kann dem
Tierpark bei Engpässen genauso gut und schnell geholfen werden wie dem
Botanischen Garten und dem Wildgatter. Und der Tierbestand im Botanischen
Garten dürfte langfristig gesichert sein. Der andere positive Effekt wäre,
dass Gärtner des Botanischen Gartens auch Arbeiten im Tierpark unterstützen können und dass Großtechnik
gemeinsam genutzt werden kann. Gleichzeitig macht der NABU das Angebot, im
Tierpark 2 neue Arbeitsgemeinschaften für Kinder und Jugendliche aufzubauen.
Die Meinung von Herrn Magirius, als fast intimen Kenner der Materie dazu ist:
Insgesamt eine gute Lösung. Sie sollte bald realisiert werden. Um die
Entscheidung zu beschleunigen, gibt es den Vorschlag, dass der Beirat einen
solchen Beschluss selbst initiiert. Dabei hoffen wir auf eine positive
Entscheidung der Stadträte. Der Beirat positionierte sich in seiner Sitzung am
25.3. dazu und befürwortete einen derartigen Beschlussvorschlag. |
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Stellungnahme zum
Integrierten Stadtteilentwicklungsprogramm (InSEP) |
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Der
AGENDA-Beirat begrüßt, dass ein InSEP vorliegt. Wir erachten aber eine
Qualifizierung des Programms durch eine weitere intensive Diskussion für mehr
als nötig. Das InSEP erscheint als eine Zusammenfassung von Bekanntem und neu
Recherchiertem, was wohl in erster Linie nur auf der Prognose der
Einwohnerzahl basiert. Mit der Einarbeitung der Meinungen der BürgerInnen der
Stadt gibt es hoffentlich eine Fortschreibung. Wichtig für uns ist außerdem,
dass alle Meinungsäußerungen den StadträtInnen zur Abwägung vorgelegt
werden.
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Dieses
Programm weckt den Eindruck, dass es weniger ein Entwicklungs- sondern mehr
ein Abrissprogramm ist! Aufgrund der Kürze der Zeit können nur Schwerpunkte
herausgearbeitet werden, unter denen das gesamte InSEP überarbeitet werden sollte. 1.
Es
fehlen wesentliche Planungsteile eines Stadtentwicklungsprogramms, wie
Sozialplanung, Kulturplanung, Wirtschaftsplanung, Verkehrsplanung,
ökologische Planung. Im Zusammenhang damit vermissen wir
Ziel(Handlungs-)visionen für die nächsten 10 Jahre oder darüber hinaus. Günstig
wäre eine Umkehrung des Verhältnisses von Gesamt- zu Detailplanung. Während
das vorliegende Programm von den vorliegenden Daten der einzelnen Stadtteile
aus auf die Gesamtstadt schließt, erscheint uns eine Detailplanung auf Basis
eines Gesamtkonzeptes günstiger. |
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2.
Die
Einbindung der BürgerInnen erfolgte im Planungszeitraum für uns in zu
geringem Maße. Ein wichtiger Punkt in der notwendigen Weiterbearbeitung des InSEP
sollte deren intensive Einbeziehung sein. Die Lokale AGENDA 21, der sich die
Stadt Chemnitz verpflichtet hat, beinhaltet als wesentlichen Inhalt diese
umfassende Bürgerbeteiligung. Die derzeitige Phase der öffentlichen
Diskussion ist unzureichend, in einer so kurzen Zeit ist weder eine
Organisation noch eine Bürgerinitiative in der Lage, eine detaillierte
Zuarbeit für das InSEP zu liefern. Uns ist der Zeitdruck bewusst, der wegen
möglicher Fördermittel durch den Freistaat entstanden ist. Deshalb ist eine
Beschlussfassung zwar notwendig, aber diese darf keinesfalls als Dogma
formuliert werden; das InSEP muss in den kommenden Monaten modifizierbar
bleiben, d.h., dass viele BürgerInnen die Möglichkeit haben müssen, sich mit
der vorliegenden Planung intensiver auseinander zusetzen. Als gutes Beispiel
dafür kann Plauen dienen, wo die BürgerInnen gleichzeitig als Kunden, als
Auftraggeber und als Mitgestalter agieren. Gerade letzteres wurde und wird in
Chemnitz noch nicht ausreichend genutzt. Zur Organisation einer umfassenden
Beteiligung der BürgerInnen schlagen wir ganztägige Workshops unter der
Beteiligung von Repräsentanten der wichtigsten Akteure der Stadt
(Unternehmen, Stadtverwaltung, Vereinen, Verbände, Initiativen,
Institutionen, Politiker etc.) vor, deren Moderation durch Vertreter der
Technischen Universität übernommen werden kann. Wesentliche Inhalte sollten
Chancen und Risiken der Stadt Chemnitz, deren Stärken und Schwächen, aber
auch deren Entwicklungsmöglichkeiten und Visionen sein. 3.
In
diesem Zusammenhang schätzen wir es als ungünstig ein, dass das
Handlungskonzept "Stadtökologie" noch nicht vorliegt. Zu einer
umfassenden Diskussion über eine nachhaltige Stadtteilentwicklung ist dieses
Konzept notwendig. Dies unterstreicht unser Ansinnen des Offenhaltens von
Modifizierungen des InSEP auch nach der Beschlussfassung. 4.
Ein
Thema, das einer detaillierten Entwicklungsplanung bedarf, sind die Altlasten
im Stadtgebiet (gleichfalls die neueren Datums, z.B. die Halden an der
Kalkstraße). Der in Chemnitz vorhandene detaillierte Altlastenkataster sollte
für das InSEP herangezogen werden. Die Flächen sollte in den Stadtteilen
ausgewiesen und Vorstellungen zum künftigen Umgang (städtische
Rahmenbedingungen, zeitliche Vorstellungen zur Beseitigung, Vorstellungen zur
künftigen Nutzung) formuliert werden. Aus der Arbeitsgruppe
"Kreislaufwirtschaft/ Abfallwirtschaft" kommt der Vorschlag zur
Bildung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer
Altlastenbeseitigungskonzeption für Chemnitz, deren Mitglieder die Stadtverwaltung,
Grundstückseigner von "problematischen" Flächen,
Sanierungsunternehmen, Stadtratsfraktionen und die Lokale AGENDA 21 sowie als
Moderator bzw. wissenschaftlicher Begleiter die TU Chemnitz sein könnten. 5.
Es
ist dem InSEP zu entnehmen, dass der Versiegelungsgrad stetig zunehmen wird.
Vor allem erscheinen die aufgestellten Bauflächen für Wohnen und Gewerbe auf
der "grünen Wiese" überdimensioniert. Statt unversiegelte und
ökologisch wertvolle zusammenhängenden Flächen zu verbrauchen, könnten neben
der Umnutzung bereits versiegelter und brachliegender Gebiete Splitterflächen
und Lücken genutzt werden. 6.
Im
InSEP wurden nur einige Erschließungen für Wohnraum gemäß Flächennutzungsplan
übernommen, die sich für "Ökologisches Bauen" eignen. Aus den
Beschlüssen des Stadtrates zum Beitritt in das "Klimabündnis", zum
Erstellen und Umsetzen einer Lokalen AGEND 21 für Chemnitz und zum Beitritt
zur "Charta von Aalborg" lässt sich ableiten, dass das ökologische
Planen und Bauen eine zentrale und aktuelle Aufgabe für den Städte- und
Wohnungsbau ist, um umwelt- und ressourcenschonende Bau- und Siedlungsformen
zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachzuvollziehen, dass nur
die wenigsten der im InSEP enthaltenen Standorte für ökologisches Bauen
vorgesehen sind. Deshalb sollten die Ansiedlungen für Wohnraum neu überdacht
werden. 7.
Die
Erkenntnis im InSEP, dass als Konsequenz aus der abnehmenden Bevölkerungszahl
eine Abkehr vom ständigen Wachstum bei begrenzten Ressourcen notwendig ist,
hätte aber ebenfalls den Rückbau bei verkehrsspezifischen Zielen zur Folge.
Dies fehlt voll-ständig. Ökologische Ziele wie Verkehrsvermeidung und
Verkehrsverlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zum
Umweltverbund, wie noch im Verkehrskonzept gefordert, sind nicht mehr sichtbar.
Es sollte die Chance zur Entwicklung, weg von einer autogerechten Stadt und
hin zu stadtverträglicher und nachhaltiger Mobilität genutzt werden. Deshalb
empfehlen wir eine Überarbeitung des InSEP dahingehend, dass nicht die
Betroffenen der Verkehrspolitik umgesiedelt werden, sondern die Belastung
durch den MIV reduziert wird. 8.
Für
die mikroklimatische Situation in Chemnitz sind die im InSEP vorgesehenen
Maßnahmen (flächenhafter Rückbau, Gewerbeansiedlungen, neue Wohnansiedlungen)
von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollte das gesamte InSEP einer
mikroklimatischen Betrachtung unterzogen und dazu Aussagen im räumlichen
Handlungskonzept "Stadtökologie" getroffen werden. 9.
Zu
einer nachhaltigen Stadtentwicklung zählt "die Stadt der kurzen
Wege". Das beinhaltet nicht nur die Entfernung zwischen Arbeiten und
Wohnen sondern auch zu wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und
öffentlichen Infrastruktureinrichtungen; kurz zu den Zentren der Stadt.
Leider ist im InSEP dies nur ungenügend zu erkennen. Es erscheint nicht als
echte Integration. So erfolgt die Konzentration beim C-Zentrum lediglich auf
die Einzelhandelseinrichtungen. Ebenso sollten sowohl die Verwaltungs- als
auch die soziale und kulturelle Infrastruktur weiterentwickelt werden.
Lebendige Stadtteile erfüllen eine zentrale Funktion bei der Verwirklichung
der Stadt der kurzen Wege und sind wichtige Bestandteile einer attraktiven
und vor allem lebenswerten Stadt. Wir
hoffen, dass unsere Einwände und Vorschläge in die Entscheidungsfindung zum
Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Einkehr finden. Thomas Scherzberg Vorsitzender des AGENDA-Beirates |
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Chancengleichheit aller Verkehrsteilnehmer AG Mobilität Die Chancengleichheit aller Verkehrsteilnehmer
ist ein wichtiges Thema der AG, mit dem sie sich seit Anbeginn beschäftigt.
In letzter Zeit war ein Diskussionsthema: Autofahrern werden kostenlose
Parkplätze angeboten oder sie bekommen einen Teil der Parkgebühren bei
Einkäufen als Rabatt, für ÖPNV-Nutzer gibt es nichts vergleichbares. Es
müsste zumindest eine ähnliche Rabattgewährung für die ÖPNV-Nutzer geben. Um
über Möglichkeiten dafür zu reden, war im März zu diesem Thema der
Citymanager, Herr Krause, eingeladen. |
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Die AG-Mitglieder freuten
sich zu hören, dass er die gleichen Gedanken hat und den umweltfreundlichen
Verkehrsteilnehmern einen Bonus zukommen lassen möchte. Dies soll mittels
einer für alle nutzbaren Chemnitz-Card geschehen., die, wenn alles gut geht,
im 2. Halbjahr diesen Jahres eingeführt werden soll. Die Chemnitz-Card kann
jeder bekommen. Sie wird eine Chipkarte
sein, mit der man bei Einkäufen in der City Bonuspunkte sammeln kann.
Mit diesen Bonuspunkten wiederum kann man, auch in kulturellen, gastronomischen
und sportlichen Einrichtungen, Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Zum Beispiel
könnte man bei entsprechender Punkteanzahl einen CVAG-Fahrschein kostenlos
bekommen. Das ist seine Vorstellung. Ein schönes und interessantes Modell. Für die Arbeitsgruppe war es ein
schönes Gefühl, zu erleben, dass ihre Forderungen zur Gleichbehandlung aller
Verkehrsteilnehmer auch bei anderen einen wichtigen Platz einnehmen. |
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Aktion
„Waldameisen“ AG Kinder und Jugendliche |
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Von der Arbeitsgruppe werden diese Aktionen seit
dem Frühjahr vorigen Jahres geplant. Beteiligt sind Grundschulen,
Einrichtungen aus dem Behinderten-Bereich und Kindergärten. Bisher fand sie
fünf mal statt. Während die Kinder den Müll aus dem Wald räumen,
wird ihnen viel Interessantes über den Wald und seine Besonderheiten von
ihren Begleitern, den Waldpädagogen des Umweltzentrums, erzählt. Eigentlich sollten die Kinder ja nicht dazu
benutzt werden, den Müll anderer wegzuräumen. Doch nach anfänglicher Skepsis
hat sich diese Aktion als so gut erwiesen, so dass sie ständig nachgefragt
wird. Die Kombination aus nützlicher Arbeit und
spielerischer Bildung gefällt offensichtlich ganz gut und kommt an. Die nächsten Aktionen sind schon für den
22.04.2002 und 03.05.2002 geplant. Die Kinder der Tagesstätte „Groß und Klein“ werden
ab der Kirche in Siegmar (Nähe Bahnhof) am Kappelbach in Richtung
Stadtzentrum laufen. Dabei wird der Uferbereich vom Unrat befreit und es können
Pflanzen und Tiere am Wasser beobachtet, bzw. bestimmt werden.
Nun hoffen wir nur noch auf schönes Wetter. Kerstin
Zirkler |
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