Ausgabe 01/ 2002

 

 

Vorwort

 

Liebe Freunde und Mitstreiter, liebe Leser,

mit diesem Infoblatt möchten wir über aktuelle Aktivitäten im AGENDA-Prozess informieren. Es soll 3-4 mal jährlich erscheinen.

Verteilen werden wir es in den Arbeitsgruppen und an Interessierte. Sie können es natürlich auch im AGENDA-Büro im Umweltzentrum erhalten.

Ihre Beiträge und Informationen für die künftigen Ausgaben sind uns willkommen.

Der Hauptteil der ersten Ausgabe beinhaltet die Vorschläge für Leitbilder im Bereich Stadtentwicklung aus der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung. Damit wollen wir den Diskussionsprozess zur Erarbeitung von Leitbildern und -zielen für Chemnitz in Gang setzen und sind gespannt auf Ihre Meinungsäußerungen.

Viel Freude beim Lesen.

Manfred Hastedt

 

 

Aus dem Inhalt:

 

·         Das AGENDA-Dokument

·         Leitbilder für Chemnitz

·         Aus dem AGENDA-Beirat

·         Botanischer Garten

·         Chemnitz-Card

·         Aktion „Waldameisen“

·         Termine

 

Die Erarbeitung des AGENDA-Dokuments für Chemnitz

 

Es ist soweit, dass in kontinuierlicher Zusammenarbeit von gesellschaftlichen Gruppen und der Verwaltung das Chemnitzer AGENDA-Dokument - die Lokale AGENDA 21 für Chemnitz - erstellt wird. Sie ist als Handlungsprogramm für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Chemnitz zu verstehen.

Der Stadtrat hat mit den folgenden Beschlüssen den Auftrag zur Erstellung eines AGENDA-Dokuments gegeben:

Der Beschluss vom 4.3.98 lautete:

Die Stadt Chemnitz verpflichtet sich, eine Lokale Agenda 21 zu erarbeiten und alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese zukünftig umgesetzt wird. Das Umweltzentrum wird mit der organisatorischen Durchführung beauftragt.“

Am 4.4.2001 gab es einen Stadtratsbeschluss zur Unterzeichnung der Charta von Aalborg. Damit hat sich die Stadt Chemnitz u.a. „zur Aufstellung eines langfristigen Handlungsprogramms mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung“ verpflichtet.

Seit 1998 wird von engagierten Bürgerinnen und Bürgern in drei Foren an der AGENDA 21 für Chemnitz gearbeitet und es wurden bereits viele Projekte verwirklicht.

 

Nach BUND, Forum Umwelt und Entwicklung (verändert)

 

 

In der Lokalen AGENDA 21 für Chemnitz sollen zukunftsfähige Wege zu einer lebendigen und lebenswerten Stadt mit einer gesunden Wirtschaftsstruktur, unter Berücksichtigung unterschiedlicher sozialer Bedürfnisse und des dauerhaften Erhalts der natürlichen Ressourcen und Lebensräume beschrieben werden. Mit Hilfe der Lokalen AGENDA 21 für Chemnitz soll ein gemeinsames Grundverständnis der Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger, der handelnden Institutionen und der Stadtverwaltung für die Lösung der anstehenden Aufgaben erreicht werden.

Das AGENDA-Dokument formuliert für die einzelnen kommunalen Handlungsfelder Leitbilder und steckt die konkreten Entwicklungsziele ab. Es werden Maßnahmen und Projekte festgehalten, die diesen Entwicklungszielen dienen. Der Katalog soll sowohl dringende Sofortmaßnahmen als auch langfristige Aufgaben beinhalten. In ihm soll das gemeinsame Grundverständnis der Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger, der handelnden Institutionen und der Stadtverwaltung für die nachhaltige Stadtentwicklung zum Ausdruck bringen.

 

Entwurf von Leitbildern zur Stadtentwicklung Chemnitz für die Bereiche Wohnung/ Gebäude/ Wohnumfeld/ Stadtgebiet/ Stadt

Ein Entwurf der AG Stadtentwicklung der Lokalen AGENDA 21.

 

Die ersten Vorschläge für Leitbilder und Leitsätze liegen jetzt von der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung vor.

Diese hier vorgeschlagenen Leitbilder formulieren Erwartungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung über die nächsten Jahrzehnte. Sie wollen als Visionen verstanden werden, welche - unabhängig von gegenwärtigen finanziellen Handlungsspielräumen - die Richtung der städtischen Entwicklung skizzieren, denen sich Chemnitz sukzessive annähern sollte.

Zu den verwendeten Begriffen:

Leitbild: visionäres Idealbild zukünftiger kommunaler Entwicklung.

Leitsatz: Prinzip nach dem sich kommunale Entwicklung vollziehen soll.

Definition gemäß Handbuch der Lokalen Agenda, (Herausg. Umweltbundesamt, 1998)

 

BEREICH WOHNUNG

 

LEITBILD

Entwicklung und Sicherung einer dem biologischen und sozialen Wesen Mensch entsprechenden vielfältigen und naturverbundenen Bau- und Wohnkultur.

LEITSÄTZE

Für alle Bürger steht angemessener Wohnraum in Größe, Preis, Ausführung und Ausstattung zur Verfügung.

Die Bauausführung erfolgt nach ökologischen, ergonomischen und sozialen Gesichtspunkten und ermöglicht gesundes Wohnen.

Wohnungszuschnitte sollen sowohl individuellen Wohnbedürfnissen entgegenkommen als auch vielfältige Nutzungsformen generationsübergreifend ermöglichen (Senioren, Behinderte, Wohngemeinschaften, Singles, Familien...).

Grundrisse sollen variabel nutzbar – wenn möglich auch gestaltbar – sein, um vielfältigen Bedürfnissen als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum zu entsprechen.

Reduzierung von Schädigungen durch Immissionen und Stressfaktoren durch Schutzmaßnahmen.

 

MASSNAHMEN

Die Stadt erarbeitet eine Aufstellung aller Immissionen und Störungsquellen (Lärm, Luftverschmutzung, ionisierende und elektromagnetische Strahlung...) und verpflichtet sich, konkrete Schutzmaßnahmen (Schallschutz, Isolierung, Sanierung...) zu fördern.

Die Beratung von Bauherren und Nutzern zu Ökobilanzen, ökologischen sowie schadstoffhaltigen Baumaterialien wird intensiviert (bessere Information über Empfehlungen und Verbote).

Die Stadt erlässt geeignete Maßnahmen zur Sicherung eines ausreichenden Anteils behindertengerechter Wohnungen sowie zur Beratung und Förderung von Eigentümern.

Der Wohnbedarf wird regelmäßig mittels Sozialstrukturanalyse erfasst und bewertet. Die Vergabe öffentlicher Fördermittel und die städtische Wohnungspolitik entsprechen dieser Bedarfsanalyse.

Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum für sozial Schwache und kinderreiche Familien.

 

BEREICH GEBÄUDE

 

Hierin sind eingeschlossen: Wohngebäude und Gewerbliche Bauten

sowie Bauart, Bauweise und Baustoffe

 

LEITBILD

Historisches sinnvoll mit ökologisch fortschrittlichem, gesundem und sozial gemeinschaftsförderndem Bauen verbinden.

 

LEITSÄTZE

Die Umnutzung bestehender Gebäude und bebauter Flächen hat Vorrang vor der Neubebauung und -erschließung (Grundsatz der erhaltungswürdigen Stadt).

Neubauten sollen sich am Charakter vorhandener Bausubstanz sowie gewachsener Architektur orientieren und sich ästhetisch und harmonisch in die umliegende Bebauung einfügen.

Die Bauweise setzt Niedrig-Energie-Standards um. Die Ausrichtung der Gebäude folgt den Bedingungen der Energienutzung durch Sonneneinstrahlung und schöpft die Möglichkeiten regenerativer Energien aus.

Die Flächenversiegelung durch Gebäude wird minimiert. Dieses Prinzip gilt gleichermaßen für Wohnnebenflächen (Stellplätze, Spielflächen, Nebengebäude...).

Bei der Errichtung und dem Ausbau von Gebäuden werden Naturrohstoffe mit guter Ökobilanz verwendet. Regionale Materialen und Rohstoffe sind bevorzugt zu verwenden.

Die Möglichkeiten der Dach- und Fassadenbegrünung werden voll ausgeschöpft und systematisch und kreativ erweitert.

Das Prinzip der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung findet vorrangige Anwendung.

Sicherstellung einer behindertengerechten Bauausführung in allen öffentlich zugängigen Gebäuden. Barrierefreies Bauen von Wohngebäuden begünstigt die soziale Durchmischung.

Bauweise und Gestaltung von Wohnnebenflächen fördern nachbarschaftliche Beziehungen und individuelle Rückzugsmöglichkeiten (fachl. Definition: nicht einsehbarer Freisitz)..

 

Schwerpunkte: soziale Nutzung von Hinterhöfen, Ausweisung entsprechender Gemeinschaftsräume

MASSNAHMEN

Zur Umsetzung der Leitsätze erarbeitet die Stadt Satzungen oder Konzepte.

Die Stadt ergreift die Initiative und unterstützt die Errichtung von Modellprojekten. In einem Katalog werden Musterlösungen in den Bereichen Umnutzung, Nachnutzung, Sanierung und Neubau erfasst. Diese schließen Beratungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten ein.

Die unmittelbare Mitwirkung von Bürgern wird vorhabenbezogen festgelegt.

 

BEREICH WOHNUMFELD

 

LEITBILD

Das Wohnumfeld ergänzt den Wohnbereich durch eine naturnahe, kulturvolle und ästhetische Gestaltung. Es garantiert den Bürgern eine gesunde Lebensweise, natürliche Lebensräume, Erholungs- und Ruhezonen. Es begünstigt soziale Kontakte.

 

LEITSÄTZE

Die Wohnumfeldgestaltung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Durchgrünung der Stadtgebiete.

·         Die Versiegelung von Freiflächen und Wohnnebenflächen ist zu vermeiden.

·         Das Mikroklima wird durch verstärkte Begrünung verbessert.

·         Baulücken werden entsiegelt und begrünt.

Das Wohnumfeld muss einen gesundheitsfördernden Beitrag leisten. Schwerpunkte sind: Frischluftqualität, Schutz vor Lärm und anderen gesundheitsgefährdenden Störungen (siehe Bereich Wohnung), Bewegungsräume, Ruhezonen u.a.

Eine soziale Durchmischung (Generationen, Nationalitäten, Familienstrukturen...) wird angestrebt.

Bei der Gestaltung des Wohnumfeldes sind die Bedürfnisse sozial Schwächerer, insbesondere von Kindern, Senioren, Behinderten u. a. zu berücksichtigen. Die Gestaltung von Gemeinschaftsflächen soll nachbarschaftliche Beziehungen stärken.

Wohngegenden werden weitestgehend vom Durchgangsverkehr befreit. Zielverkehr wird nach dem Prinzip der Verkehrsberuhigung gestaltet. Alternative Stellplatzkonzepte für Wohnquartiere (Brachflächennutzung, Tiefgaragen etc.) fügen sich harmonisch in das Wohnumfeld ein.

Die Ver- und Entsorgung wird vorrangig dezentral betrieben.

MASSNAHMEN

Die Stadt erarbeitet gemeinsam mit Bürgern konkrete Varianten zur Mitwirkung der Bürger bei der regionalen und stadtbezogenen Gestaltung des Wohnumfeldes. Die jeweils zweckmäßigste Form sollte objekt- bzw. revierbezogen mit Festlegung der Kompetenz der Bürgervertretungen vereinbart werden.

Die Stadt fördert die Umsetzung der Leitsätze durch Beratung und Motivation der Eigentümer sowie durch Anreize (Empfehlungen, Wettbewerbe, Förderungen, Vorbildwirkung, Vorschriften...).

Dazu formuliert sie entsprechende Maßnahmen.

 

BEREICH STADTGEBIET

 

LEITBILD

Die Stadtgebiete entwickeln sich unter Einbeziehung basisdemokratischer Formen der Mitbestimmung zu lebenswerten Bereichen mit kurzen Wegen.

 

LEITSÄTZE

In den Chemnitzer Stadtgebieten werden gleichwertig ausgestattete Nebenzentren mit vielfältigen Funktionen entwickelt. Dazu zählen unbedingt Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs, Verwaltungs- und Dienstleistungsangebote, Gastronomie, Freizeit- und Sporteinrichtungen, soziale und kulturelle Infrastruktureinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Spielplätze usw.

Die Stadt bemüht sich um die Erhaltung vorhandener Infrastruktur bzw. beschreitet im Rahmen des Rückbaus gemeinsam mit den Bürgern alternative Lösungswege.

Jedes Stadtgebiet hat seinen Park bzw. Grünzonen. Im Rahmen des Stadtumbaus werden diese gezielt integriert, erweitert und verbunden.

Verkehrsvermeidung beginnt im Stadtgebiet.

Öffentliche Bereiche und Einrichtungen sollen möglichst fußläufig zu erreichen sein.

ÖPNV und Radwege haben im Stadtgebiet Priorität.

Der Heterogenität von gewachsenen ländlichen und städtischen Siedlungsstrukturen muss bei der weiteren Gestaltung von Stadtgebieten Rechnung getragen werden. Stadtgebiete bewahren oder erhöhen die gesamtstädtische Lebenskultur.

 

MASSNAHMEN

Für die Gestaltung der Stadtgebiete werden spezifische Satzungen oder Dokumentationen erarbeitet, die die Charakteristika und Besonderheiten des jeweiligen Lebensraumes verbindlich beschreiben.

Die Entwicklungsziele von Stadtgebieten werden zusammen mit den Bürgern erarbeitet. Für Komplexbebauung kommen zusätzliche Beratergruppen, wie Konsortien zum Einsatz.

 

BEREICH STADT

 

LEITBILD

Chemnitz entwickelt sich mit seinen Stadtgebieten zu einer durchmischten, lebenswerten Stadt mit kurzen Verbindungen und vielfältigen Wohnformen. Die Stadt verwirklicht das Prinzip von Zentralität und Dezentralität.

 

LEITSÄTZE

Die Stadt hat ein Hauptzentrum als urbanes Stadtzentrum und mehrere Nebenzentren in Form von gut ausgestatteten Stadtgebietszentren.

Die Stadtentwicklung basiert auf einer langfristigen alternativen Flächennutzungsplanung. Diese wird in Varianten ausgewiesen nach

·         angestrebter Entwicklung (Wunschform) und

·         voraussichtlicher Entwicklung aufgrund von Wirtschafts- und Industrieschwankungen

·         alternativem Grünanteil und Entwicklungszonen

Es erfolgt ein systematischer Stadtumbau entsprechend der sinkenden Einwohnerzahl und veränderten Wirtschaftsstruktur. Dementsprechend gibt es kein Anwachsen von versiegelter Fläche und keine weitere Zersiedelung.

Innenbebauung geht vor Außenentwicklung - Nutzung ehemaliger Industriestandorte und bestehender Infrastrukturen

Die Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Kultur und Erholung werden durch kurze Wege verbunden.

 

Berücksichtigung der Grundsätze des Stadtumbaus bei der Erarbeitung eines ausgewogenen Mobilitäts-/Verkehrskonzepts (Nutzung und Ausbau bestehender Verkehrsinfrastruktur, Vorrang für ÖPNV).

Die Stadt setzt sich mit ihrer Geschichte intensiver auseinander und schenkt dem Denkmalschutz gebührende Beachtung (siehe Leitbild Gebäude). Denkmalschutz trägt zur Identitätsbildung der Stadt bei und soll nicht allein von finanziellen Möglichkeiten abhängig gemacht werden.

Die Grundsätze der Stadtgestaltung und -erhaltung betrachtet die Stadt als ihre hoheitliche Aufgabe. Zu ihrer Durchsetzung arbeitet sie mit

·         Gestaltungssatzungen und/ oder Beratungsorganen (paritätisch besetzte Gremien, wie Räte, Beiräte, Beraterkreise u.ä., welche entweder ständig berufen oder objektgebunden gebildet werden.)

Die Stadt entwickelt sich in Harmonie zu allen Medien (Land, Wasser, Luft).

 

MASSNAHMEN

Es wird ein illustriertes Buch (Corporate identity) zum Leitbild der Stadt erstellt und fortgeschrieben,

 

untergliedert nach Zeiträumen:

kurzfristig

 

1 Jahr

mittelfristig

 

2 - 5 Jahre

langfristig

 

6 - 20 Jahre

Zur Akquise für private Investoren werden europäische und bundesweite Förderungen ausgewiesen. Zusätzlich erstellt die Stadt ein stadteigenes Förderungsprogramm, das insbesondere Service, Sachleistungen und andere Investoren entgegenkommende Maßnahmen enthält.

Leitbilder werden anhand von Modellprojekten dargestellt, komplex oder in Bausteinen (z.B. nachhaltige Wohngebiete, Naturlandschaften, Flusslandschaften, Biotopverbundsysteme, Grünflächengestaltungen u.a.)

Für denkmalgeschützte Objekte wird eine Prioritätenliste erstellt.

Aufstellung eines Umwelt-Haushaltplanes zum Nachweis von Verbrauch und Regenerierung von Umwelt. Kontroll- und Abrechnungsmodus aller 2 Jahre in Verbindung mit dem Nachhaltigkeitsbericht.

Stadtratsbeschlüsse können nur im Sinne der Leitbilder gefasst werden. Die Beschlüsse der letzten 3 Jahre sind auf Einhaltung der Leitsätze zu prüfen.

 

zurück

 

Botanischer Garten

 

Ein heißes Thema. Immer wieder gab es Diskussionen um die Abschaffung der Tiere. Immer wieder gab es damit verbunden Irritationen bei den Nutzern des Botanischen Gartens, dem NABU und dem Förderverein. Bekanntlich leisten diese hier mit Hilfe der Tiere umfangreiche Freizeitbildungsarbeit für Kinder und Jugendliche.

Herr Magirius und Frau Prof. Weiske waren als Mitglieder des AGENDA-Beirats bei den verschiedensten Gesprächen zum Botanischen Garten immer wieder moderierend tätig, um einen Ausgleich der verschiedenen Interessen bemüht.

Nun wurde dem Beirat der Vorschlag für eine neue Konzeption vorgelegt, zu dem er Stellung nehmen sollte. Es wurde ein gangbarer Kompromiss gefunden:

Der gesamte Botanische Garten soll verwaltungsmäßig dem Tierpark angegliedert werden. Auf diese Weise wird es

möglich, dass Tierpfleger zeitweise in jeder der beiden Einrichtungen tätig sind, Arbeitsort nach Bedarf. Damit kann dem Tierpark bei Engpässen genauso gut und schnell geholfen werden wie dem Botanischen Garten und dem Wildgatter. Und der Tierbestand im Botanischen Garten dürfte langfristig gesichert sein. Der andere positive Effekt wäre, dass Gärtner des Botanischen Gartens auch Arbeiten im Tierpark  unterstützen können und dass Großtechnik gemeinsam genutzt werden kann.

Gleichzeitig macht der NABU das Angebot, im Tierpark 2 neue Arbeitsgemeinschaften für Kinder und Jugendliche aufzubauen. Die Meinung von Herrn Magirius, als fast intimen Kenner der Materie dazu ist: Insgesamt eine gute Lösung. Sie sollte bald realisiert werden.

Um die Entscheidung zu beschleunigen, gibt es den Vorschlag, dass der Beirat einen solchen Beschluss selbst initiiert. Dabei hoffen wir auf eine positive Entscheidung der Stadträte. Der Beirat positionierte sich in seiner Sitzung am 25.3. dazu und befürwortete einen derartigen Beschlussvorschlag.

 

zurück

 

Stellungnahme zum Integrierten Stadtteilentwicklungsprogramm (InSEP)

 

Der AGENDA-Beirat begrüßt, dass ein InSEP vorliegt. Wir erachten aber eine Qualifizierung des Programms durch eine weitere intensive Diskussion für mehr als nötig. Das InSEP erscheint als eine Zusammenfassung von Bekanntem und neu Recherchiertem, was wohl in erster Linie nur auf der Prognose der Einwohnerzahl basiert. Mit der Einarbeitung der Meinungen der BürgerInnen der Stadt gibt es hoffentlich eine Fortschreibung. Wichtig für uns ist außerdem, dass alle Meinungsäußerungen den StadträtInnen zur Abwägung vorgelegt werden.

 

 

Dieses Programm weckt den Eindruck, dass es weniger ein Entwicklungs- sondern mehr ein Abrissprogramm ist! Aufgrund der Kürze der Zeit können nur Schwerpunkte herausgearbeitet werden, unter denen das gesamte InSEP überarbeitet werden sollte.

1.        Es fehlen wesentliche Planungsteile eines Stadtentwicklungsprogramms, wie Sozialplanung, Kulturplanung, Wirtschaftsplanung, Verkehrsplanung, ökologische Planung. Im Zusammenhang damit vermissen wir Ziel(Handlungs-)visionen für die nächsten 10 Jahre oder darüber hinaus.

Günstig wäre eine Umkehrung des Verhältnisses von Gesamt- zu Detailplanung. Während das vorliegende Programm von den vorliegenden Daten der einzelnen Stadtteile aus auf die Gesamtstadt schließt, erscheint uns eine Detailplanung auf Basis eines Gesamtkonzeptes günstiger.

 

2.        Die Einbindung der BürgerInnen erfolgte im Planungszeitraum für uns in zu geringem Maße. Ein wichtiger Punkt in der notwendigen Weiterbearbeitung des InSEP sollte deren intensive Einbeziehung sein. Die Lokale AGENDA 21, der sich die Stadt Chemnitz verpflichtet hat, beinhaltet als wesentlichen Inhalt diese umfassende Bürgerbeteiligung. Die derzeitige Phase der öffentlichen Diskussion ist unzureichend, in einer so kurzen Zeit ist weder eine Organisation noch eine Bürgerinitiative in der Lage, eine detaillierte Zuarbeit für das InSEP zu liefern. Uns ist der Zeitdruck bewusst, der wegen möglicher Fördermittel durch den Freistaat entstanden ist. Deshalb ist eine Beschlussfassung zwar notwendig, aber diese darf keinesfalls als Dogma formuliert werden; das InSEP muss in den kommenden Monaten modifizierbar bleiben, d.h., dass viele BürgerInnen die Möglichkeit haben müssen, sich mit der vorliegenden Planung intensiver auseinander zusetzen. Als gutes Beispiel dafür kann Plauen dienen, wo die BürgerInnen gleichzeitig als Kunden, als Auftraggeber und als Mitgestalter agieren. Gerade letzteres wurde und wird in Chemnitz noch nicht ausreichend genutzt. Zur Organisation einer umfassenden Beteiligung der BürgerInnen schlagen wir ganztägige Workshops unter der Beteiligung von Repräsentanten der wichtigsten Akteure der Stadt (Unternehmen, Stadtverwaltung, Vereinen, Verbände, Initiativen, Institutionen, Politiker etc.) vor, deren Moderation durch Vertreter der Technischen Universität übernommen werden kann. Wesentliche Inhalte sollten Chancen und Risiken der Stadt Chemnitz, deren Stärken und Schwächen, aber auch deren Entwicklungsmöglichkeiten und Visionen sein.

3.        In diesem Zusammenhang schätzen wir es als ungünstig ein, dass das Handlungskonzept "Stadtökologie" noch nicht vorliegt. Zu einer umfassenden Diskussion über eine nachhaltige Stadtteilentwicklung ist dieses Konzept notwendig. Dies unterstreicht unser Ansinnen des Offenhaltens von Modifizierungen des InSEP auch nach der Beschlussfassung.

4.        Ein Thema, das einer detaillierten Entwicklungsplanung bedarf, sind die Altlasten im Stadtgebiet (gleichfalls die neueren Datums, z.B. die Halden an der Kalkstraße). Der in Chemnitz vorhandene detaillierte Altlastenkataster sollte für das InSEP herangezogen werden. Die Flächen sollte in den Stadtteilen ausgewiesen und Vorstellungen zum künftigen Umgang (städtische Rahmenbedingungen, zeitliche Vorstellungen zur Beseitigung, Vorstellungen zur künftigen Nutzung) formuliert werden. Aus der Arbeitsgruppe "Kreislaufwirtschaft/ Abfallwirtschaft" kommt der Vorschlag zur Bildung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer Altlastenbeseitigungskonzeption für Chemnitz, deren Mitglieder die Stadtverwaltung, Grundstückseigner von "problematischen" Flächen, Sanierungsunternehmen, Stadtratsfraktionen und die Lokale AGENDA 21 sowie als Moderator bzw. wissenschaftlicher Begleiter die TU Chemnitz sein könnten.

5.        Es ist dem InSEP zu entnehmen, dass der Versiegelungsgrad stetig zunehmen wird. Vor allem erscheinen die aufgestellten Bauflächen für Wohnen und Gewerbe auf der "grünen Wiese" überdimensioniert. Statt unversiegelte und ökologisch wertvolle zusammenhängenden Flächen zu verbrauchen, könnten neben der Umnutzung bereits versiegelter und brachliegender Gebiete Splitterflächen und Lücken genutzt werden.

6.        Im InSEP wurden nur einige Erschließungen für Wohnraum gemäß Flächennutzungsplan übernommen, die sich für "Ökologisches Bauen" eignen. Aus den Beschlüssen des Stadtrates zum Beitritt in das "Klimabündnis", zum Erstellen und Umsetzen einer Lokalen AGEND 21 für Chemnitz und zum Beitritt zur "Charta von Aalborg" lässt sich ableiten, dass das ökologische Planen und Bauen eine zentrale und aktuelle Aufgabe für den Städte- und Wohnungsbau ist, um umwelt- und ressourcenschonende Bau- und Siedlungsformen zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachzuvollziehen, dass nur die wenigsten der im InSEP enthaltenen Standorte für ökologisches Bauen vorgesehen sind. Deshalb sollten die Ansiedlungen für Wohnraum neu überdacht werden.

7.        Die Erkenntnis im InSEP, dass als Konsequenz aus der abnehmenden Bevölkerungszahl eine Abkehr vom ständigen Wachstum bei begrenzten Ressourcen notwendig ist, hätte aber ebenfalls den Rückbau bei verkehrsspezifischen Zielen zur Folge. Dies fehlt voll-ständig. Ökologische Ziele wie Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zum Umweltverbund, wie noch im Verkehrskonzept gefordert, sind nicht mehr sichtbar. Es sollte die Chance zur Entwicklung, weg von einer autogerechten Stadt und hin zu stadtverträglicher und nachhaltiger Mobilität genutzt werden. Deshalb empfehlen wir eine Überarbeitung des InSEP dahingehend, dass nicht die Betroffenen der Verkehrspolitik umgesiedelt werden, sondern die Belastung durch den MIV reduziert wird.

8.        Für die mikroklimatische Situation in Chemnitz sind die im InSEP vorgesehenen Maßnahmen (flächenhafter Rückbau, Gewerbeansiedlungen, neue Wohnansiedlungen) von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollte das gesamte InSEP einer mikroklimatischen Betrachtung unterzogen und dazu Aussagen im räumlichen Handlungskonzept "Stadtökologie" getroffen werden.

9.        Zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung zählt "die Stadt der kurzen Wege". Das beinhaltet nicht nur die Entfernung zwischen Arbeiten und Wohnen sondern auch zu wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen; kurz zu den Zentren der Stadt. Leider ist im InSEP dies nur ungenügend zu erkennen. Es erscheint nicht als echte Integration. So erfolgt die Konzentration beim C-Zentrum lediglich auf die Einzelhandelseinrichtungen. Ebenso sollten sowohl die Verwaltungs- als auch die soziale und kulturelle Infrastruktur weiterentwickelt werden. Lebendige Stadtteile erfüllen eine zentrale Funktion bei der Verwirklichung der Stadt der kurzen Wege und sind wichtige Bestandteile einer attraktiven und vor allem lebenswerten Stadt.

Wir hoffen, dass unsere Einwände und Vorschläge in die Entscheidungsfindung zum Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Einkehr finden.

Thomas Scherzberg

Vorsitzender des AGENDA-Beirates

 

zurück

 

Chancengleichheit aller Verkehrsteilnehmer

AG Mobilität

Die Chancengleichheit aller Verkehrsteilnehmer ist ein wichtiges Thema der AG, mit dem sie sich seit Anbeginn beschäftigt. In letzter Zeit war ein Diskussionsthema: Autofahrern werden kostenlose Parkplätze angeboten oder sie bekommen einen Teil der Parkgebühren bei Einkäufen als Rabatt, für ÖPNV-Nutzer gibt es nichts vergleichbares. Es müsste zumindest eine ähnliche Rabattgewährung für die ÖPNV-Nutzer geben. Um über Möglichkeiten dafür zu reden, war im März zu diesem Thema der Citymanager, Herr Krause, eingeladen.

 

Die AG-Mitglieder freuten sich zu hören, dass er die gleichen Gedanken hat und den umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmern einen Bonus zukommen lassen möchte. Dies soll mittels einer für alle nutzbaren Chemnitz-Card geschehen., die, wenn alles gut geht, im 2. Halbjahr diesen Jahres eingeführt werden soll. Die Chemnitz-Card kann jeder bekommen. Sie wird eine Chipkarte  sein, mit der man bei Einkäufen in der City Bonuspunkte sammeln kann. Mit diesen Bonuspunkten wiederum kann man, auch in kulturellen, gastronomischen und sportlichen Einrichtungen, Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Zum Beispiel könnte man bei entsprechender Punkteanzahl einen CVAG-Fahrschein kostenlos bekommen. Das ist seine Vorstellung.

Ein schönes und interessantes Modell. Für die Arbeitsgruppe war es ein schönes Gefühl, zu erleben, dass ihre Forderungen zur Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer auch bei anderen einen wichtigen Platz einnehmen.

 

zurück

 

Aktion „Waldameisen“

AG Kinder und Jugendliche

 

Von der Arbeitsgruppe werden diese Aktionen seit dem Frühjahr vorigen Jahres geplant. Beteiligt sind Grundschulen, Einrichtungen aus dem Behinderten-Bereich und Kindergärten. Bisher fand sie fünf mal statt.

Während die Kinder den Müll aus dem Wald räumen, wird ihnen viel Interessantes über den Wald und seine Besonderheiten von ihren Begleitern, den Waldpädagogen des Umweltzentrums, erzählt.

Eigentlich sollten die Kinder ja nicht dazu benutzt werden, den Müll anderer wegzuräumen. Doch nach anfänglicher Skepsis hat sich diese Aktion als so gut erwiesen, so dass sie ständig nachgefragt wird.

Die Kombination aus nützlicher Arbeit und spielerischer Bildung gefällt offensichtlich ganz gut und kommt an.

Die nächsten Aktionen sind schon für den 22.04.2002 und 03.05.2002 geplant.

Die Kinder der Tagesstätte „Groß und Klein“ werden ab der Kirche in Siegmar (Nähe Bahnhof) am Kappelbach in Richtung Stadtzentrum laufen. Dabei wird der Uferbereich vom Unrat befreit und es können Pflanzen und Tiere am Wasser beobachtet, bzw. bestimmt werden.

Die Schülerinnen und Schüler der Korczak-Schule für geistig behinderte Kinder übernimmt wieder die Pflege des Parks der “Ruhe“ am Vita-Center.

Nun hoffen wir nur noch auf schönes Wetter.

Kerstin Zirkler

 

zurück

 

zurück zur Übersicht

 

Email an das AGENDA-Büro

 

zurück