Workshop I:
„Möglichkeiten der Begrenzung von Versiegelung und Zersiedelung“
Moderation: Elke Koch
Die Begrenzung ist möglich,
insbesondere durch Wieder- bzw. Weiternutzung bereits versiegelter Flächen und
damit der Vermeidung des „Bauens auf der Grünen Wiese“ für neue Vorhaben.
Einige Ansätze zum Erreichen dieses Ziels wurden benannt, wobei die Frage der
rechtlichen Möglichkeiten zum Teil offen bleiben musste.
Gleichzeitig wurde auch deutlich
gemacht, dass die Nutzung von innerstädtischen Brachflächen auf vielfältige
Vorbehalte stößt und die Sanierung von Industriebrachen ein wesentlicher
Kostenfaktor ist. Mit dem Erwerb müssen auch die Verantwortung und alle Kosten
für die Beseitigung eines evtl. Gefahrenpotentials übernommen werden, die z.T.
zu erheblichen Folgekosten führen können.
Als ganz wesentlich wird
erachtet, dass die innerstädtische Neuansiedlung von Gewerbe und Wohnhäusern
endlich ihr Negativimage verliert und die Vorteile stärker herausgearbeitet, in
die öffentliche Diskussion gebracht und gesehen werden.
Es gibt international und auch in
der Bundesrepublik bereits einige Beispiele, wo es gelungen ist,
innerstädtische Areale attraktiv neu zu bebauen und dies hervorragend zu
vermarkten. Auch in Chemnitz gibt es Beispiele für gelungene und attraktive
Nachnutzungen - Janssen-Fabrik, Schönherr-Fabrik, Gelände des Voxxx, um nur
einige zu nennen.
1. kommunale Handlungsansätze
1.1 Planungen/Satzungen
- Revitalisierung von Altbauten sollte bei kommunalen
Planungen Vorrang haben
- Für Parkflächen bzw. andere Flächen des ruhenden
Verkehrs sollte bei Planungen generell ein wasserdurchlässiger Belag
gefordert werden
- Aufstellen einer Vorgarten- bzw. Innenhofsatzung:
Im Wohnungsbestand gibt es den starken Trend zur Versiegelung der
Grünflächen zur Schaffung von PKW-Stellflächen bzw. Straßenerweiterungen,
dies mindert die Wohnqualität. Gleichzeitig sollte über andere Stellplatzlösungen
nachgedacht werden: bspw. könnten auch Baulücken als Parkplätze genutzt
werden bzw. andere Möglichkeiten gesucht u. gefunden (Beispiele anderer
Städte)
1.2 Steuern
- Einführung einer kommunalen Flächennutzungssteuer
für neu versiegelte Flächen, wobei das Bauen in der kompakten Stadt
bevorteilt wird
- Jährl. Grundsteuer sollte am Versiegelungsgrad
ausgerichtet sein – wäre Anreiz für Minimierung des Versiegelungsgrads
- Für neu in Anspruch genommene Straßenfläche sollte
eine entsprechende Fläche entsiegelt werden, Beisp.: Südring, wenn er
benutzt wird, wird der Innenring entlastet und hier sollte ein Rückbau von
Fahrspuren erfolgen, zugunsten der umweltfreundlichen Verkehrsarten bzw.
der Grüngestaltung
1.3. weitere Maßnahmen und
Vorschläge
- Aufbau eines Baulückenmanagements für Wohn- und
Gewerbezwecke (ähnlich dem in Berlin, Berücksichtigung aller
Eigentumsformen)
- Erschließungskosten für Flächen auf der Grünen
Wiese sollten lieber in Altlastensanierungen fließen – aber Erschließung
auf Grüner Wiese immer noch billiger.
Auch bei Einrechnung aller Kosten? Straßenbau u.dgl.?
- Bei weiterer Neuversiegelung sollte, da absehbar
ist, dass auch diese Flächen zumindest z.T. wieder brach fallen werden,
Regelungen getroffen werden, dass der Investor auch für die dann nötige
Abbrucharbeiten u. Altlastsanierung verantwortlich ist – vergleichbar mit
der Altautoverordnung
- Unterstützung für alternative Wohnprojekte des
generationenübergreifenden Wohnens mit möglicherweise unkonventionellen
Eigentumsformen, Wichtigkeit der Gestaltung des Wohnumfeldes, der
Aufenthaltsqualität auch innerstädtisch für Familien mit Kindern
2. in der Bundes- und Landesebene
angesiedelte Handlungansätze
2.1.Steuern
- Investitionen für Altlastensanierungen auf
Brachflächen sollten steuerlich absetzbar sein!!
- Steuern für Neuversiegelung einführen
2.2 Fördermöglichkeiten
- Förderprogramm für private Entsiegelungsmaßnahmen
bzw. Altlastensanierung und –revitalisierung auch für Gewerbegebiete
- Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Altbaubestand sollte
bedeutend höher sein, als die für Neubau
- Förderung einer flächensparenden mehrgeschossigen
Bauweise
- Keine Förderung des sozialen Wohnungsbaus mehr –
Förderung der Bedürftigen durch entsprechendes Wohngeld
2.3. andere Handlungsansätze
- Einführung eines Bodenfonds in Form einer Stiftung
(Abgabe 1 Euro/m2 bei
Grunderwerb zwecks Bebauung auf unversiegeltem Boden), der zur
Finanzierung von Altlastflächensanierung benutzt wird;
- Modell, dass der Staat ein Versiegelungskontingent
vorgibt, aus dem sich die Kommunen Versiegelungsrechte erwerben können –
würde Anreiz zu Nachnutzungen geben, Begrenzung der Neuversiegelung