Workshop III: Industriebrachen –
Revitalisierung und Entsiegelung
Moderation: Thomas Scherzberg
Handlungsansätze kommunal
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Nutzung von Splitterflächen und Lücken in bereits
versiegelten und brachliegenden Gebieten statt unversiegelte und ökologisch
wertvolle zusammenhängende Flächen zu verbrauchen (Baulückenmanagement)
> Realisierung in D6 bereits auf dem Weg è Erarbeitung eines "Flächenpasses"
für diese Flächen zur gezielten Vermarktung mit Umsetzung in der Fortschreibung
des räumlichen Handlungskonzeptes "Arbeiten des INSEP- "
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Problem:
Kommunen haben mehr Möglichkeiten (Fördermittel) zur Industriebrachensanierung,
sind aber nicht Grundstückseigener (privat bzw. TLG), können diese aber nicht
erwerben, wenn Altlastenverdachtsflächen
Lösungsansatz: Entwicklung neuer
Beteiligungsformen zur "unkonventionellen" Entwicklung dieser Gebiete
> soll in Chemnitz im Gebiet Werner-Seelenbinder-Straße Erprobung finden
· Umgestaltung bestehender Industriearchitektur vorrangig zur Neunutzung als Gewerbe oder Umnutzung (z.B. in "Loftwohnungen"), dafür allerdings in Chemnitz sehr begrenztes Klientel
· analog dem Leipziger Beispiel "Aktion Selbstnutzer" künftigen "Häuslebauern" das Angebot unterbreiten, statt mehreren Eigenheimen wertvolle Objekte als gemeinsames Eigentum günstig zu erwerben und diese zu modernisieren und neuer Nutzung zuzuführen (soziale Nebeneffekte)
· Aufnahme des Bodenschutzes als explizites Thema in das dringend erforderliche INSEP-Handlungskonzept "Stadtökologie“
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Prüfung der Machbarkeit der Initiierung einer Arbeitsgruppe,
deren Ziel es ist, gemeinsam an einer mittel- und langfristigen
Altlastenbeseitigung zu arbeiten
mögliche Mitglieder der AG: Kommune, Grundstücksbesitzer (vorrangig: TLG),
politische Handlungsträger, "Sanierungsspezialisten", Agenda 21
Handlungsansätze überregional
· Harmonisierung der Förderprogramme zur Industriebrachensanierung und Altlastenbeseitigung hinsichtlich der Antragstellung (Anpassung an reale Situation/Eigentumsfragen) mit dem Ziel diese Flächen "mit einer schwarzen Null" zu revitalisieren
· Einführung einer "Entsiegelungsprämie" und/oder einer "Neuerschließungsabgabe"
· juristische (und finanzielle) Absicherung kommunalen Handelns bei der Beseitigung von Brachen, die zu Gefährdungen bzw. zur Minderung der Wohn- und Lebensqualität in Kommunen führen